Das sind die Richtlinien, wie die Zenturie sich zu verhalten haben und was ihnen unterlassen wird. Das Nicht-Befolgen der Richtlinien zieht schwerwiegende Konsequenzen mit sich. [OOC: Änderungen können immer noch mit einem Update folgen.]
Regeln:
I. Diebstahl ist verboten, und wird mit einer Haftstrafe bestraft. Es folgt anschließend ein Verfahren gegen diese Person.
I-I. Das Aneignen von Fremdbesitz eines Staatsbürgers ohne seiner Zustimmung ist untersagt.
II. Alle Mitglieder des Kaiserreiches haben den Führungsposten zu gehorchen. Sollten sie den Befehl verweigern oder die Person provozieren, steht es den Führungsmitgliedern frei, eine Verbannung/Bestrafung auszusprechen.
II-I. Das Ausdrücken von Bedenken ist jedoch erlaubt
III. Beleidigung ist verboten.
IV. Mutwillige Zerstörung ist verboten.
V. Unnötiger Mord ist verboten.
VI. Folter ist strengstens untersagt und wird schwer bestraft!
VII. Kein Mitglied erhebt das Schwert oder seine Waffe grundlos gegen seine eigenen Kameraden.
VIII. Auch außerhalb des Kaiserreiches sind alle Befehle zu befolgen.
IX. Verbannte Personen ist es strengstens untersagt, ein Fuß in das Kaiserreich zu setzen. Sollten sie es trotzdem tun, sind sie augenblicklich festzunehmen.
X. Den Bürgern grundlos auch nur einen Kratzer zuzufügen ist verboten und wird sehr schwer bestraft!
XI. Pöbeln ist verboten.
XII. Provokation ist verboten.
XIII. Die Sabotage im generellen Sinne (in Form von materiellen Zerstörung/Behinderung, psychischen Provokationen und Unterstellungen) gegen die eigenen Mitglieder ist strengstens untersagt. Es gilt die Harmonie innerhalb der Zenturie aufrechtzuerhalten, um eine reibungslose Zusammenarbeit zu ermöglichen.
XIV. Die Interessen der Zenturie und die Befehle der Führung sind primär vorzuziehen. Die Interessen eines Drittarbeitgebers stehen nie vor der Zenturie. Sollten die Interessen des Drittarbeitgebers wider der Interessen/Wichtigkeit der Zenturie vorgezogen werden, erfolgt direkt die Verbannung und einen Eintrag ins Strafregister.
XV. Die Befehle der Führungspersonen sind Folge zu leisten. Das Widersetzen der Befehle wird bestraft. Das Ausdrücken von Bedenken ist jedoch erlaubt. (zu einem Unterpunkt von II)
...
M. Die Beurteilung und Kennzeichnung einer Straftat liegt im Ermessen des Generals und des Kommandanten. Diese Entscheidungen sind nicht ausdiskutierbar und sind absolut.
MI. Geschädigte haben sich beim General/Kommandanten aktiv zu melden, wenn eine Straftat begangen wird. Dies entfällt, wenn der General/Kommandant selbst Zeuge einer Straftat wird.
MII. Stellvertretende Führunspersonen können einen Strafantrag stellen, wenn sie eine Straftat zu melden haben. Es gilt, die Situation der Straftat ausführlich zu schildern.
Bestrafung (in Abhängigkeit der Schwere der Straftat)
1. Verwarnung: Geldstrafe von 90% des Geldbesitzes mind. 10'000 Glocken (bei schwerer Straftat: zusätzlich Militärgericht (2 Wochen Gefangenschaft) + Eintrag ins Strafregister)
2. Verwarnung: Militärgericht (Gefangenenstrafe von 2 Wochen) + Eintrag ins Strafregister
3. Verwarnung: Verbannung
Wichtig: Bei vorbestraften Mitglieder erfolgt direkt eine Verbannung.