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 Das Adelssystem des Kaiserreich Kandarin

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Edward Dayne
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Das Adelssystem des Kaiserreich Kandarin Empty
BeitragThema: Das Adelssystem des Kaiserreich Kandarin   Das Adelssystem des Kaiserreich Kandarin EmptyMo März 15 2021, 22:11

Hier befindet sich das Adelssystem des Kaiserreich Kandarins. Ein jedes Mitglied des Kaiserreichs hat nun die Möglichkeit, in den Adel aufzusteigen und sich somit hochzuarbeiten. Es können jederzeit Änderungen antreten.



Arten von Titeln:


1. Kaiser:

Bezeichnung: Kaiser/Kaiserin

Anrede: Eure kaiserliche Majestät

Beschreibung: Der Kaiser ist der absolute Herrscher über das gesamte Reich und all seine Bewohner.
Verleihung: Der Kaisertitel wurde der Herrscherfamilie von göttlichen Gnaden dargeboten und kann ihr niemals genommen werden.
Familie: Die Ehefrau des Kaisers trägt den Titel Kaiserin (oder umgekehrt, wenn eine Kaiserin regiert). Das älteste Kind von Kaiser und Kaiserin trägt den Titel Kronprinz/Kronprinzessin. Alle anderen Kinder des Paares tragen ihr Leben lang den Titel Prinz/Prinzessin.
Weitergabe: Wenn der Kaiser abdankt oder stirbt, wird der Kronprinz zum neuen Kaiser. Hat dieser schon ein eigenes Kind, wird es zum neuen Kronprinzen. Hat er noch kein Kind, wird vorerst das zweitälteste Kind des alten Kaisers zum neuen Kronprinzen. Stirbt ein Kaiser ohne Kronprinzen, so müssen die Gräfe zusammentreten und einen neuen Kaiser aus ihrer Mitte wählen.

Voraussetzungen:
- Kronprinz oder Kronprinzessin sein
- Falls keine Nachkommen vorhanden mindestens ein Graf sein
- Eine Summe von 5.000.000 Glocken an das Bürgerbüro



2. Herzog:

Bezeichnung: Herzog/Herzogin

Anrede: Eure Durchlaucht

Beschreibung: Ein Herzog untersteht nur dem Kaiser und dem Kanzler. Er bildet das Oberhaupt des großen Kriegsrates und kümmert sich um die Belange der verschiedenen Adelsgeschlechter.

Verleihung: Der Kanzler kann im Auftrag des Kaisers nach eigenem Ermessen einen Reichsbürger zum Herzog machen. Familie: Die Ehefrau des Herzogs trägt den Titel Herzogin (oder umgekehrt, wenn eine Herzogin regiert).
Weitergabe: Der Kaiser kann den Titel des Herzogs zurücknehmen und weiterverteilen. Sollte der Herzog sterben, wird der Titel vom Kaiser an seinen Nachfolger weitervergeben.

Voraussetzungen:
- Eine Empfehlung vom Kanzler höchstpersönlich
- Eine Bezahlung von 40.000 Glocken an das Bürgerbüro
- Eventuell der Rang des Grafen



3. Graf:

Bezeichnung: Graf/Gräfin

Anrede: Euer Hochgeborener/ Eure Hochgeborene

Beschreibung: Ein Graf kann einem Herzog oder direkt dem Kaiser unterstehen. Er herrscht meist über ein großes Gebiet (wie z.B. einen der kaiserlichen Bezirke) oder über einen einzelnen Sitz (etwa ein Schloss oder ein Herrenhaus).

Verleihung: Der Kaiser kann einen Baron in den Rang des Grafen erheben. Der Herzog kann eine Empfehlung abgeben. Hierbei wird dem Grafen ein eigenes Gebiet verliehen.
Familie: Die Ehefrau des Grafen trägt den Titel Gräfin (oder umgekehrt, wenn eine Gräfin regiert). Die restlichen Familienmitglieder erhalten keinen Titel.
Weitergabe: Wenn der Graf abdankt oder stirbt, geht sein Gebiet zurück an den Kaiser, von dem er es erhalten hat. Seine Nachkommen erben weder Titel, noch das Gebiet.

Voraussetzungen:
- Den Rang des Barons tragen
- Eine Empfehlung von einem weiteren Adeligen kriegen
- Die Zustimmung des Herzogs, Verleihung durch den Kaiser
- Eine Summe von 350.000 Glocken an das Bürgerbüro



4. Baron

Bezeichnung: Baron/Baronin

Anrede: Baron, Baronin

Beschreibung: Edelmann/Edelfrau, die eine militärische Laufbahn vorweisen kann und ein Grundstück erworben hat.

Verleihung: Ein Baron wird nur erhoben, wenn dieser in der Zenturie X oder in der kaiserlichen Armee gedient hat und dort eine beeindruckende Karriere abgeschlossen hat. Zudem muss auf eigene Kosten ein Grundstück mit mindestens einem Haus erworben werden.
Familie: Die Ehefrau des Baron trägt den Titel Baroness (oder umgekehrt, wenn eine Baronin regiert). Die restlichen Familienmitglieder erhalten den Titel Lord/Lady.
Weitergabe: Wenn der Baron abdankt oder stirbt, geht sein Gebiet an seine Nachkommen. Seine Nachkommen erben keinen Titel.

Voraussetzungen:
- Eine militärische Laufbahn vorweisen
- Eine Empfehlung von einem Grafen und dem Herzog bekommen
- Ein eigenes Grundstück in einer Grafschaft kaufen
- Muss im Kampfesfall als Herold des Grafen kämpfen
- Eine Summe von 125.000 Glocken an das Bürgerbüro
- Ein Lord/Lady sein



5. Lord/Lady
Bezeichnung: Lord/Lady

Anrede: Eure Lordschaft/Ihre Lordschaft

Beschreibung: Ein Lord ist eine Person, die in ihrem Leben geschichtlich-prägende Taten vollbracht hat.

Verleihung: Ein Lord wird nur zu jenem Titel erhoben, wenn er im Rahmen eines Krieges, im sozialen Bereich oder in der Wirtschaft einen gewaltigen Fortschritt für und im Namen des Kaiserreiches errungen hat.
Familie: Wird ein Reichsbewohner zum Lord erhoben, so erhält nur er selbst den Titel. Für seine Familie ändert sich nichts.
Weitergabe: Beim Tod des Lordes/Ladys geht der Titel an den erstgeborenen.

Voraussetzungen:
- Geschichtlich-prägende Taten
- Empfehlung des Herzoges
- Tragen des Wappens des Kaiserreiches
- Summe von 60.000 Glocken an das Bürgerbüro



6. Ritter:

Bezeichnung: Ritter/Lady

Anrede: Sir/Lady

Beschreibung: Ein Ritter ist entweder ein fertig ausgebildetes Mitglied des Zilyanerordens, oder ein Kreuzritter aus dem Kaiserreich. Er besitzt in der Regel kein eigenes Gebiet, sondern höchstens ein Wohnhaus.

Verleihung: Der Rittertitel wird entsprechend der internen Regeln des Zilyanerordens, oder des Kaiserreiches von den jeweiligen Großmeistern verliehen.
Familie: Wird ein Reichsbewohner zum Ritter geschlagen, so erhält nur er selbst den Titel. Für seine Familie ändert sich nichts.
Weitergabe: Ein Ritter kann seinen Titel an niemanden vererben oder weitergeben.

Voraussetzungen:
- Die Ausbildung eines Knappen abschließen
- Eine Ritterprüfung abschließen
- Von dem jeweiligen Großmeister einen Ritterschlag kriegen



7. Bürger

Bezeichnung: Bürger/Bürgerin

Anrede: Keine

Beschreibung: Ein Bürger ist ein eingetragener Bewohner des Kaiserreiches. Ist man kein Magier, hat man das Recht auf den Kauf eines Wohnhauses, sowie das Ausleben aller Freiheiten, die man als Bürger gewährt bekommt. Gehört man zur Zenturie, bekommt auch ein Magier der Zenturie alle Rechte, die einem Bürger zustehen. Wichtig ist zu wissen, dass sie NICHT zum Adel gehören. Neugeborene Kinder, dessen Eltern Bürger sind, erhalten automatisch die Einbürgerung.

Voraussetzungen:
- Bezahlung einer Summe von 25.000 Glocken an das Bürgerbüro
- Freiwilligendienst im Militär oder in der Zenturie X
- Kein Magier – Ausnahmen zählen für Zenturien-Mitglieder
- Empfehlung eines Adeligen (Ganz egal welcher Rang)




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